Sammlung gefährlicher
und nicht gefährlicher Abfälle

Die Sammlung von gefährlichen- und nicht gefährlichen Abfällen ist mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen verbunden. Wir bieten ihnen eine sichere Abholung von diversen Problemstoffen an. Ob Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetriebe, Labors oder Arztpraxen, wir kümmern uns um eine fachgerechte Entsorgung. Um die Ladungssicherung und einen gesetzlich richtigen Transport gewährleisten zu können, ist es unvermeidbar die Stoffe in richtigen Behältnissen, zu lagern.

Unsere Leistungen:

  • sichere Abholung von diversen Problemstoffen
  • Ob Abfälle von Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetrieben, Labors oder Arztpraxen, wir kümmern uns um eine fachgerechte Entsorgung.

Umgang mit gefährlichen sowie nicht gefährlichen Künstlichen Mineralfasern (KMF)

Glaswolle und Steinwolle
Künstliche Mineralfasern, welche vor dem Jahr 1998 produziert wurden, gelten im Sinne des Abfallrechts als gefährlicher Abfall. Aufgrund des hohen Asbestgehalts kann es Lungenkrebs, Hautreizungen und Atemwegsreizungen auslösen. Infolgedessen muss der KMF-Abfall mit besonderen Zusatzmaßnahmen betreffend Bau-, Umbau-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten entsorgt werden d.h.:

  • KMF-Abfälle sind schon am Entstehungsort sowie für den Transport staubdicht, in die dafür vorhergesehenen Big Bags, mit Kennzeichnung, zu verpacken
  • Die Übergabe von KMF darf nur an berechtigte Sammler für gefährlichen Abfall mit Schlüsselnummer erfolgen
  • An unserem Standort werden KMF-Abfälle nur in den gekennzeichneten Big Bags übernommen
  • Bei der Übernahme von gefährlicher KMF muss ein Begleitschein erstellt werden


Die dafür vorgesehenen Big Bags können Sie an unserem Standort entgegennehmen!

Umgang mit Polystyrol-Schaumstoffplatten (XPS/EPS)

XPS-Schaumstoffplatten müssen aufgrund von gesetzlichen Verordnungen getrennt gesammelt werden. Grundlegend sind alle XPS-Schaumstoffplatten ab den Jahr 2009 als nicht gefährlicher Abfall einzustufen.
Jene XPS-Schaumstoffplatten welche vor dem Jahr 2009 produziert wurden, werden als Sondermüll deklariert und gesondert behandelt.
Bei der Übernahme wird im Idealfall ein Nachweis zum Herstellungsjahr vorgelegt und in die dementsprechende Kategorie eingeteilt.

EPS-Schaumstoffplatten sind grundsätzlich nicht gefährliche Abfälle unterliegen jedoch dem Zerstörungsgebot. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit werden sie von Laien sehr häufig mit XPS-Schaumstoffplatten verwechselt.

Unterscheidung der Polystyrol-Schaumstoffplatten